Bundesrat beschließt rot-grünes Zuwanderungsgesetz
Nach
vier Jahren Streit und zwei parlamentarischen Anläufen hat der
Bundesrat am 9. Juli 2004 das rot-grüne Zuwanderungsgesetz
verabschiedet, das seit 1. Januar 2005 in Kraft ist. Der Kompromiss
regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die Integration von
Ausländern und das humanitäre Flüchtlingsrecht. Für die jüdischen
Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland
wurde im neuen Gesetz zunächst der Status quo festgeschrieben, der im
Aufenthaltsgesetz von 1991 bereits geregelt ist und die Bereitschaft
der Bundesregierung unterstreicht, in besonders gelagerten Fällen – wie
z.B. bei der Aufnahme jüdischer Immigranten – ein Daueraufenthaltsrecht
zu gewähren. Die Aufenthaltsgewährung solle auch künftig durch die
Landesbehörden festgeschrieben werden.
Völlig
überraschend wurde der Zentralrat der Juden Mitte Dezember 2004 darüber
informiert, dass auch für Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen
Sowjetunion vom 1. Januar 2005 an das neue
Zuwanderungsgesetz gilt. Auf der Basis einer Vorlage der
Innenministerkonferenz der Länder (IMK) ist ihr Zuzug nur noch
unter strikten Voraussetzungen möglich.
Die wichtigsten Eckpunkte des IMK-Vorschlags sehen vor, dass nur Personen zuwandern dürfen, die, der
- nachweisen können, dass sie von einer jüdischen Gemeinde in Deutschland aufgenommen werden,
- über deutschen Sprachkenntnisse verfügen,
- nachweisen kann, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden.
Nach der Kritik des Zentralrats an der geplanten Verschärfung der
Zuwanderungskriterien und fehlenden Übergangsregelungen hatte Bundesinnenminister Otto Schily
eine einvernehmliche Regelung zugesagt. Er bekräftige, dass "eine
Neuregelung für die künftige Aufnahme von jüdischen Zuwanderern
umfassend und ausnahmslos mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland abgestimmt werden muss." Zurzeit
liegt ein so genannter Teilbeschluss der IMK vor, der unter anderem
vorsieht, die 27000 Antragsteller, die bereits eine Aufnahmezusage
eines Bundeslandes haben, zuzulassen.
(Stand Winter 2005)