
Bar Mitzwa im Kidduschraum der Synagoge Rykestrasse, Berlin, 1985
Foto: T.Sandberg
Bereits kurz nach der Befreiung Berlins durch die Sowjetarmee
waren die ersten Juden in die damalige Sowjetische Besatzungszone (SBZ)
zurückgekehrt. Viele dieser Rückkehrer wollten mithelfen, ihren Traum
von einer sozialistischen Gesellschaftsordnung in Deutschland zu
verwirklichen. Allerdings gerieten schon sehr früh bekennende
Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Konflikt mit der sowjetischen
Besatzungsmacht. Die Situation verschärfte sich Anfang der 50er Jahre
in der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik, als im
Rahmen einer „Säuberungskampagne“ in der Sowjetunion, des
Field-Prozesses in Budapest sowie des Slansky-Prozesses in Prag auch in
anderen Staaten des Warschauer Pakts Juden als „Konterrevolutionäre“
und „zionistische Agenten“ verfolgt wurden. Einige dieser
„Judenknechte“, wie die stalinistische Presse sie beschimpfte, wurden
nach Schauprozessen in der Sowjetunion hingerichtet oder heimlich
ermordet. Viele Juden flohen aufgrund der Repression aus der DDR in die
Bundesrepublik.
Nach dem Tod des Parteiführers Josef
Stalin am 5. März 1953 endete die Diskriminierung der Juden in der DDR.
Polizeiaktionen und Verfolgungen wurden eingestellt, inhaftierte
Gemeindemitglieder freigelassen und die Mehrheit der jüdischen
Ex-Parteimitglieder rehabilitiert. Die zahlenmäßig kleiner gewordenen
Gemeinden erhielten Zahlungen für die Erneuerung der Synagogen, zum
Unterhalt eines Altersheims, einer koscheren Metzgerei und für die
Instandhaltung des jüdischen Friedhofs in Berlin-Weißensee. Seit 1961
erschien das Nachrichtenblatt als Informationsorgan der Jüdischen Gemeinde in der DDR.
In
den achtziger Jahren öffnete sich die DDR-Führung weiter, ohne
allerdings weiterhin die antisemitischen Vorurteile transportierende
israelfeindliche Propaganda einzustellen. Und erst nach der Wende
bekannte sich die neue de Maizière-Regierung „zur Mitverantwortung für
Demütigung, Vertreibung und Ermordung jüdischer Frauen, Männer und
Kinder“ und „zu dieser ,Last der deutschen Geschichte“.
Auf
der zweiten Parlamentssitzung am 12. April 1990 wurde eine
Entschuldigung für die „offizielle DDR-Politik gegenüber dem Staat
Israel“ beschlossen. Die Volkskammermitglieder baten die „jüdischen
Mitbürger“ für die erlittene Diskriminierung in der DDR um Verzeihung.
1989 zählten die fünf jüdischen Gemeinden in der Deutschen Demokratischen
Republik rund 400 Mitglieder, die Mehrzahl, etwa 250, lebte in
Ostberlin. Diese Gemeinden wurden 1990 als Mitglieder in den Zentralrat aufgenommen.