Das Bundesministerium des Innern hat im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion den neuen Stichtag zur Behandlung der entsprechenden Anträge auf den 31. Dezember 2007 festgesetzt.
Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten vom 24. Mai 2007 - in der Fassung vom 22. Juli 2009
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