Zu den Aufgaben des Zentralrats zählen:
- die Förderung und Pflege religiöser, kultureller und sozialer Aufgaben der jüdischen Gemeinschaft
- die Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder
- die Unterstützung der Arbeit der Landesverbände, Gemeinden und der Zentralwohlfahrtsstelle
Der Zentralrat verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat drei Organe:
die Ratsversammlung (Gemeindevertretung),
das Direktorium (Vertretung der Landesverbände und Großgemeinden)
das Präsidium (Exekutive).
Die Ratsversammlung
ist das oberste Entscheidungsgremium des Zentralrats der Juden in
Deutschland, hat Richtlinienkompetenz, verabschiedet den Haushalt und
überwacht die Arbeit der Exekutive. Sie entscheidet über alle
Grundsatzfragen der jüdischen Gemeinschaft, wobei die Autonomie der
einzelnen Mitgliedsgemeinden höchste Priorität hat. Der Ratsversammlung
gehören alle Landesverbände und einzelne Großgemeinden (Berlin,
München, Frankfurt und Köln) an. Zu der mindestens einmal im Jahr
stattfindenden Ratsversammlung wird für je 1000 Gemeindemitglieder ein
Delegierter entsandt. Die Ratsversammlung wählt aus ihrer Mitte für die
Dauer von vier Jahren drei Mitglieder in das Präsidium des Zentralrats.
Das Direktorium setzt sich aus von den einzelnen
Mitgliedsverbänden / Landesverbänden entsandten Vertretern zusammen. Es
überwacht die Tätigkeit des Präsidiums und wählt den Generalsekretär
bzw. Geschäftsführer . Jeder Landesverband entsendet pro angefangene
5000 Gemeindemitglieder einen Vertreter. Das Direktorium wählt aus
seiner Mitte sechs Mitglieder, die für die Dauer von vier Jahren dem
Präsidium angehören.
Das Präsidium führt die
Geschäfte des Zentralrats. Es hat insgesamt neun Mitglieder und wählt
aus seinen Reihen den Vorstand bestehend aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die den Zentralrat der Juden in der Öffentlichkeit vertreten.
Der Generalsekretär führt die laufenden Geschäfte des Zentralrats und wird für fünf Jahre gewählt.
Der
Zentralrat ist aktives und vollberechtigtes Mitglied mit Sitz und
Stimme in den Exekutivgremien zahlreicher internationaler jüdischer
Organisationen. Unter anderem: