Die jüdische Religion geht
davon aus, daß das Leben den höchsten Wert habe, das Diesseits wird in jeder
Weise bejaht. Es ist die Aufgabe, die dem Menschen gestellt ist, zu leben,
Kinder zu erzeugen und für die Erhaltung der menschlichen Gattung zu sorgen.
Der Mensch ist von Gott zum Leben geschaffen, und darum muß alles getan werden,
das Leben des Menschen zu erhalten. Bikur Cholim (wörtlich: Krankenbesuch),
d.h. die Unterstützung seiner Mitmenschen, insbesondere Armer und Kranker, gilt
als religiöse Pflicht. Zu diesem Zweck gründeten die Gemeinden seit jeher
Vereine, die Bedürftige mit ärztlicher Pflege, Heilmitteln, Unterkunft, Nahrung
und Kleidung versorgen.
Wenn der Mensch im Sterben
liegt, so ist es erstrebenswert, daß er das Sündenbekenntnis spricht, bzw. mit
Personen, die an seinem Lager beten, mitspricht und daß er als letztes das
Glaubensbekenntnis „Höre Israel, der Ewige ist unser Gott, der Ewige ist
einzig.“ (5. B. Mosis, 6,4) rezitiert. Mit dem Eintritt des Todes beginnt für
die nahen Angehörigen, Gatten oder Gattin, Eltern, Geschwister, Kinder eine
Trauerzeit (hebräisch: Aniut), die die Periode bis zur Bestattung umfaßt.
Dieser Personenkreis ist von jeder religiösen Pflicht befreit, braucht nicht zu
beten und kann sich ganz seiner Trauer hingeben. Zum großen Teil hat diese
Vorschrift den Sinn, daß auf diese Weise den Angehörigen die nötige Zeit
gegeben wird, sich um die Bestattung zu kümmern. Allerdings ist ihnen diese
Verpflichtung heute durch eine Institution abgenommen, die es in fast allen
Gemeinden gibt, die sogenannte Chewra Kadischa (Heiliger Verein).
In dieser
heiligen Gemeinschaft befassen sich Männer und auch Frauen ehrenamtlich mit der
Betreuung von Kranken und auch Toten. Mitglied einer solchen Vereinigung zu
sein gilt als besondere Mizwa, als eine fromme Pflicht. Diese Vereinigungen
übernehmen es nun, den Toten für die Bestattung vorzubereiten. Dazu gehören die
Waschung des Toten, die Bekleidung mit der Totenkleidung (einem langen weißen
Gewand, das viele Männer schon zu Lebzeiten besitzen) und einer weißen
Kopfbedeckung. Der Mann bekommt seinen Tallit, den Gebetsmantel, mit ins Grab,
wobei an einer Ecke die Schaufäden entfernt werden, weil sie ja den Menschen an
die Ausübung religiöser Pflichten erinnern sollen, die der Tote ohnehin nicht
mehr erfüllen kann. Für die Verrichtungen, die die Mitglieder der Chewra
Kadischa an dem Toten meist in einem Raum auf dem Friedhofsgelände vornehmen,
gibt es ganz genaue Richtlinien, die peinlich befolgt werden müssen. Wesentlich
ist, daß die gesamte Zeremonie für alle gleich ist. Jeder und jede bekommt das
gleiche Gewand, jeder bekommt den gleichen ganz einfachen Sarg, der von der
Gemeinde geliefert wird. Jeglicher Pomp bei der Bestattung und bei allem, was
mit ihr zusammenhängt, ist untersagt.
Die Friedhöfe werden als Bet
ha-chajjim (Ort des Lebens) oder Bet ha-olam (Ort der Ewigkeit) bezeichnet.
Feuerbestattung ist nicht sehr verbreitet. Im gesetzestreuen Judentum ist sie
untersagt, während sie in liberalen Kreisen vorkommt. Auf dem 1880 eingeweihten
Friedhof der Berliner Jüdischen Gemeinde in Weißensee wurden Urnen zunächst in
normalen Särgen beerdigt. Darüber hinaus gibt es seit Mitte der zwanziger Jahre
des 20. Jahrhundert einige kleine spezielle Urnenfelder.
Die Bestattungszeremonie beginnt mit einer Trauerfeier auf dem Friedhof in einem dafür vorgesehenen Raum. Es wird – meist nach einem einleitenden Gesang des Kantors – eine Trauerrede von einem Rabbiner gehalten; oft sprechen außerdem noch andere Personen. Es gilt als unstatthaft, einem Verstorbenen das ihm gebührende Lob zu verweigern. Allerdings kann sich der Verstorbene noch zu Lebzeiten Reden verbeten haben. Insofern also ist eine Rede nicht obligatorisch. Dann folgt ein Gebet, das als Zidduk ha-din (Anerkennung der göttlichen Gerechtigkeit) bezeichnet wird. Sein Kerngedanke besteht darin, daß Leben und Tod in der Hand Gottes liegt, dessen Entscheidung immer richtig ist: „Gott hat gegeben und Gott hat genommen; der Name Gottes sei gelobt.“ (Hiob, 1,21)
Zu manchen Zeiten des Jahres wird dieses Gebet durch Psalm 16 ersetzt, der analoge Gedanken enthält. Daran schließt sich dann ein Gebet für das Seelenheit des Toten an; seine Seele möge Ruhe und Frieden finden. Dann wird von den Trauernden, den nahen Verwandten des Verstorbenen, die sogenannte Kria vorgenommen, sofern sie nicht gleich nach dem Tode ausgeführt wird. Die Kria ist ein Riß: Zum Zeichen der Trauer zerreißt man seine Kleider. Dafür gibt es feste Regeln, indem für die Eltern auf der linken Seite, für andere nahe Angehörige auf der rechten Seite vom Halse an ein Stück senkrecht eingerissen wird und sieben Tage, bzw. für die Eltern dreißig Tage, nicht vernäht werden darf. Auf diese Weise soll der Schmerz nach außen sichtbar gemacht werden; zum Zeichen für den Riß im Herzen wird ein Riß in die Gewänder gemacht. Danach wird der Sarg zu dem bereits vorher ausgehobenen Grabe gebracht. Der Gang von der Trauerfeier zum Grabe wird mehrmals unterbrochen, um die Mühsal dieses Weges anzuzeigen, wobei der 91. Psalm rezitiert wird.
Nachdem man die Grabstelle
erreicht hat, wird der Sarg hinabgelassen. Alle Anwesenden werfen drei Hände
Erde auf den Sarg, wobei sie jedes Mal sagen: „Von Staub bist du und zum Staub
wirst du zurückkehren.“ (1. Buch Mosis 3, 19), was Gott seinerzeit zu Adam
gesagt hatte, als er ihn und seine Frau aus dem Paradies vertrieb. Wenn der
Sarg völlig von Erde bedeckt ist, sprechen die Versammelten das Kaddischgebet,
das auch in Gottesdiensten ständig zum Totengedenken gesagt wird, obwohl es
inhaltlich mit dem Tode nichts zu tun hat, sondern ausschließlich ein Lob Gottes
enthält. Dann spricht man den Trauernden tröstende Worte zu, wofür es eine feste
Formel gibt. Bevor man den Friedhof verläßt, wäscht man sich die Hände. Die
Vorstellung, daß die Berührung eines Toten verunreinigt, wird soweit ausgelegt,
daß jeder Besuch eines Friedhofs eine Händewaschung erforderlich macht.
Vielfach ist es üblich, vorher noch etwas Gras anzureißen und es hinter sich zu
werfen, um damit anzudeuten, daß dereinst die Toten auferstehen werden wie das
Gras auf dem Felde. Es gilt als verdienstlich, vor dem Verlassen des Friedhofs
Almosen zu geben, weil die Wohltätigkeit vor dem Tode errettet. Zu diesem
Zweck sind am Friedhofsausgang meist Sammelbüchsen aufgestellt.
Jüdische Gräber dürfen
niemals eingeebnet werden, um für eine erneute Belegung Platz zu schaffen; sie
haben Bestand für alle Zeiten. Dadurch sind jüdische Friedhöfe eine wichtige
historische Quelle, „und zwar unter zwei Gesichtspunkten: Die Grabdenkmäler
können als kunstgeschichtliche Zeugnisse ausgewertet werden (...). Die
Grabinschriften bewähren sich als Quellen für jüdische Geschichte (...).“ Sie
sind quasi „steinerne Urkunden, die auch darum von einzigartigem historischen
Wert [sind], weil für die Juden eine relevante Quellenkategorie nicht
existiert, die für Christen verfügbar ist: Kirchenbücher.“ (Hermann Simon)
Mit der Beerdigung endet der
erste Trauerzustand, während dessen die Hinterbliebenen von allen religiösen
Pflichten entbunden sind, und es beginnt die Trauerzeit, die in mehrere
Abschnitte zerfällt: Zunächst die Trauerwoche (Schiwa), dann der Trauermonat
(Schloschim) und schließlich, nur nach dem Tod der Eltern, das Trauerjahr. Für
die Schiwa besteht die Vorschrift, das Haus nicht zu verlassen, keine festen
Schuhe zu tragen und auf niedrigen Schemeln zu sitzen. Man soll nicht arbeiten und sich auch nicht mit dem Studium der Tora beschäftigen,
weil das als eine Freude erachtet wird. Darüber hinaus sollten die Trauernden
Handlungen vermeiden, die dem Körper nicht unbedingt notwendiges Behagen verschaffen. Daher ist es vielfach
üblich, daß männliche Trauernde sich nicht rasieren.
Der Trauernde soll sich um nichts sorgen müssen; darum ist es üblich, daß Freunde und Bekannte gekochtes Essen bringen. Die Jüdische Gemeinde kümmert sich darum, ob die Familie durch
den Todesfall bzw. das Unterlassen der Berufsausübung in finanzielle
Schwierigkeiten gerät, wobei man darauf Wert legt, die Betreffenden nicht zu
beschämen. Um das zu vermeiden, hat man – jedenfalls in Berlin und an vielen
anderen Orten war das üblich – ein spezielles System entwickelt: Der trauernden
Familie werden zwei gefüllte Sparbüchsen ins Haus gebracht und zu einer von
beiden wird ein Schlüssel mitgeliefert. Die Leidtragenden öffnen nun diese eine
Büchse und entnehmen ihr den darin vorhandenen Geldbetrag. Je nachdem, ob sie das Geld brauchen oder nicht, verfahren sie nun. Entweder behalten sie es ganz
oder teilweise, oder sie tun es in die andere, verschlossene Büchse. Sie können
auch noch mehr hineintun als in der geöffneten enthalten war. Die Büchsen
werden wieder abgeholt; die eine ist leer und offen, die andere ist voll und
zugeschlossen, und niemand weiß, ob die betreffende Familie genommen oder
gegeben hat.
Die siebentägige Trauerwoche dauert niemals volle sieben Tage, da der Tag der Beerdigung mitgerechnet wird, obwohl an ihm die Schiwa erst eine Stunde vor Einbruch der Nacht beginnt; ebenso wird der siebente Tag als voller Tag gerechnet, wenngleich die Schiwa kurz nach dem Morgengebet beschlossen wird. Der Sabbat unterbricht die Schiwa, denn am Sabbat soll alle Trauer schweigen. Die Trauernden besuchen die Synagoge; sie werden beim Freitagabend-Gottesdienst in den Raum geführt – meist vom Rabbiner oder dem Vorbeter -, wobei ihnen noch einmal das Beileid der Gemeinde ausgesprochen wird. Im Trauerhause pflegt man während der Schiwa ein Licht brennen zu lassen oder auch während des Trauermonats.
Wenn die Zeit der strengen
Trauerbräuche beendet ist, beginnt eine Epoche, die als Schloschim bezeichnet
wird, der Trauermonat, in den die Schiwa miteingerechnet wird. Während der
Schloschim verläuft das Leben wieder einigermaßen normal, allerdings vermeidet
man Lustbarkeiten. Männliche Trauernde gehen täglich am Morgen zum
Gottesdienst, um Kaddisch zu sagen.
Ein Mann, der seine Frau
verloren hat, oder eine Frau, die Witwe geworden ist, darf nicht gleich nach
dem Ende des Trauermonats von neuem heiraten, sondern sie müssen eine längere
Zeit verstreichen lassen, eine Witwe drei Monate, ein Witwer noch mehr. Nur
wenn der Witwer kleine Kinder hat oder seine Ehe kinderlos blieb, darf er unmittelbar
nach dem Ende des Trauermonats eine neue Ehe schließen.
Nach dem Tod der Eltern
dauert die Trauerzeit ein Jahr; Kinder, die ihre Eltern verloren haben, meiden
während dieser Zeit alle Veranstaltungen, die ausschließlich dem Vergnügen
dienen. Kaddisch wird von Söhnen elf Monate lang täglich im
Gemeindegottesdienst gesagt, im 12. Monat nicht mehr. Wenn keine in religiöser
Hinsicht volljährigen Söhne vorhanden sind, kann ein anderer Angehöriger diese
Pflicht übernehmen. In der Frage, ob in einem Schaltjahr das Trauerjahr 12 oder
13 Monate dauert, sind die Meinungen geteilt, meist steht man aber auf dem
Standpunkt, daß es sich in allen Fällen um 12 Monate der Trauer handelt.
Der erste Jahrestag der
Beerdigung wird im deutsch-jüdischen Sprachgebrauch als „Jahrzeit“ bezeichnet.
An diesem Tag des Verstorbenen zu gedenken, hat sich wohl auch zuerst im 15.
Jahrhundert bei den deutschen Juden eingebürgert und von dort aus verbreitet,
so daß mit der Sitte auch der Name heute allgemein üblich geworden ist. Das
Wort „Jahrzeit“ ist sogar als Vokabel in die hebräische Sprache eingegangen. Am
Tage der Jahrzeit wird, wie während der Trauerwoche und des Trauermonats, im
Hause ein Licht entzündet, das 24 Stunden brennt, und an diesem ersten
Jahrestag pflegt man mit einem Minjan, also mit 10 religiös mündigen männlichen
Personen, das Grab zu besuchen, um dort Kaddisch zu sagen. Die Jahrzeit wird
dann in allen folgenden Jahren nicht mehr am Beerdigungstag, sondern jeweils am
Todestag (nach jüdischem Datum) begangen.
Hierzulande wird, wenn das
Trauerjahr beendet ist, der Grabstein gesetzt. Als Inschriften findet man
häufig, die für po nitman/nitmena „hier ist begraben“. Die auch
anzutreffenden Buchstaben stehen für po tamun/temuna „hier ist geborgen“. Am
Schluß der Grabinschrift sieht man oft die Abkürzung, die ausgeschrieben (Tehi
nafscho/ nafscha zrura bizror ha-chajjim) „Möge seine/ihre Seele eingebunden
sein in das Bündel des Lebens“ lautet. Auf alten Grabsteinen sieht man oft
Abbildungen, wie z.B. Hirsch oder Löwe, die auf den Namen des Verstorbenen
hinweisen. Das Symbol der segnenden Hände weist auf einen Cohen, einen
Angehörigen der Priesterkaste hin und die Kanne auf einen Nachkommen des
Stammes Levi, dessen Mitglieder den Priestern im Tempel das Wasser für
Waschungen reichten.
Das Niederlegen und Pflanzen von Blumenschmuck beim Besuch eines Grabes entspricht nicht jüdischem Brauch, fand jedoch in der Neuzeit in weniger gesetzestreuen Kreisen Verbreitung. Traditionell legt man zum Zeichen des Gedenkens an den Verstorbenen einen kleinen Stein auf den Grabstein.
Aus: Heinrich Simon: Leben im Judentum
Verlag Hentrich & Hentrich und Centrum Judaicum Berlin, 2003
0: Zum Seiteninhalt springen | 1: Kontakt | 2: Impressum | 3: Sitemap | 4: Schnellsuche | 5: Erweiterte Suche