Was nun Mädchen angeht, so ist der Termin ihrer Volljährigkeit
die Beendigung des 12. Lebensjahres. Von diesem Zeitpunkt an gilt das
Mädchen als erwachsen und als heiratsfähig. Eine spezielle Zeremonie
ist nicht obligatorisch und in gesetzestreuen Kreisen auch nicht
üblich. In liberalen Gemeinden gibt es allerdings eine Art
Mädcheneinsegnung, die als Bat-Mizwa (Tochter der Pflicht) bezeichnet
wird. In Deutschland ist eine derartige Zeremonie erstmals im Jahr
1817, und zwar in Berlin, belegt.
Die
Bat-Mizwa-Feier findet einmal im Jahr statt, und zwar im Rahmen des
Gottesdienstes des Wochenfestes (Schawuot). Bei dieser Gelegenheit hält
die nunmehr erwachsene Frau einen kleinen Vortrag über ein religiöses
Thema, und der Rabbiner hält eine Ansprache, die sich speziell an das
neue Gemeindemitglied richtet.
In einigen
liberalen Gemeinden geht man heute so weit, daß für die Mädchen eine
individuelle Zeremonie mit aktiver Teilnahme am Gottesdienst – ganz
entsprechend der Bar-Mizwa der Jungen – stattfindet.
Aus: Heinrich Simon: Leben im Judentum
Verlag Hentrich & Hentrich und Centrum Judaicum Berlin, 2003