Die nächste Station im Leben eines Knaben ist die Erreichung der
Volljährigkeit. Mit dreizehn Jahren wird der Knabe ein „Sohn der
Pflicht“ (Bar-Mizwa). Das bedeutet, daß er alle Rechte und Pflichten
eines Mitglieds der jüdischen Gemeinschaft übernimmt und daß sein Vater
für ihn hinsichtlich der Erfüllung der religiösen Pflichten nicht mehr
verantwortlich ist. Als Barmizwa wird der Knabe von nun an zum Minjan –
der Anzahl von zehn religiös mündigen Männern, die zur Abhaltung eines
Gottesdienstes erforderlich sind - gerechnet. Das ist ursprünglich ein
Ereignis, das ganz automatisch eintrat, das aber später mit einer
Zeremonie verknüpft worden ist, die ihrerseits Barmizwa genannt wird,
obwohl eigentlich damit nur die Person bezeichnet wird. Die Barmizwa
ist ein religiöses Fest, das dem Kind die Liebe seiner Eltern und der
Gemeinde vor Augen führt und ihm die eigene Verbundenheit mit Gott und
dem Judentum nahe bringen soll. Dem Tag der
Barmizwa geht üblicherweise ein Vorbereitungsunterricht voraus, in dem
ein Lehrer oder Rabbiner den Jungen das Vortragen des Tora-Abschnittes,
das Anlegen der Gebetsriemen und des Gebetsmantels lehrt sowie ihn über
seine religiösen Pflichten als Barmizwa aufklärt.
Die
Barmizwa Zeremonie besteht darin, daß der nunmehr Erwachsene am Sabbat
nach seinem 13. Geburtstag (nach dem jüdischen Kalender) zum ersten Mal
zur Tora aufgerufen wird, er die Segenssprüche über die Tora spricht,
selbst einen Abschnitt aus der Tora vorliest oder auch die Haftara (den
Prophetenabschnitt) vorträgt, wozu er vorher weder verpflichtet, noch
berechtigt war. Hierzulande ist es üblich, daß der Rabbiner eine
Ansprache an den Knaben hält und daß der Tag mit der Familie und dem
Freundeskreis feierlich begangen wird.
Aus:Heinrich Simon: Leben im Judentum
Verlag Hentrich & Hentrich und Centrum Judaicum Berlin, 2003