
Statistiken beweisen nichts. Wer beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge unter „Zuzug jüdischer Personen aus der ehemaligen Sowjetunion
von 1991 bis 2005“ in die Spalte „Zahl der Anträge“ schaut, wird dort im Jahr
2005 eine Null sehen. Hat keiner mehr Interesse, nach Deutschland auszuwandern?
Oder sind die Zuwanderungsregelungen so restriktiv, dass niemand mehr kommen
kann? Nein. Die deutschen Botschaften und Konsulate in den Ländern der ehemaligen
Sowjetunion haben nach Auslaufen des „Kontingentverfahrens“ am 31. Dezember
2004 schlichtweg keine Auswanderungsanträge mehr angenommen. Denn seitdem war
unklar, inwiefern das neue Zuwanderungsgesetz auch für jüdische Einwanderungswillige
gilt.
Zur Erinnerung: Im Dezember 2004 wird bekannt, dass die
Kontingentflüchtlingsregelung, die seit 1991 auch für jüdische Zuwanderer aus
den Ländern der ehemaligen Sowjetunion gilt, mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes
am 1. Januar 2005 wegfallen wird. Nach
Deutschland einwandernde Juden sollen dann
anderen Migranten gleichgestellt werden. Übergangsregelungen sind nicht
vorgesehen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland protestiert.
Im Bewusstsein historischer Verantwortung hatte die Bundesregierung bislang die
Zuwanderung von Juden erleichtert, um die jüdische Gemeinschaft in Deutschland
zu stärken. Monatelang verhandelten der Zentralrat und die Union Progressiver
Juden mit den Innenministern der Länder. Im vergangenen Juni einigte man sich
schließlich auf einen Kompromiss: Es wird keine Altersbeschränkung geben,
Familien werden nicht auseinander gerissen. Jüdische Zuwanderer sollen ihren Lebensunterhalt
in Deutschland zwar eigenständig bestreiten können, aber es gibt keine automatische
Sozialklause. Vielmehr soll auf die Selbstauskunft der Zuwanderer-Kandidaten
vertraut werden, aus der sich die Sozialprognose – d.h. die
zu erwartende Existenzgrundlage - ergibt. Weitere Bedingung für die Zuwanderung
soll der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache sein. Und der
Zuwanderer muss in eine jüdische Gemeinde aufgenommen werden können. Künftig
wird die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) für jeden
Einreisewilligen eine „Integrationsprognose“ erstellen. Das heißt konkret, sie
prüft zunächst, ob der Antragsteller Jude ist. Denn das Ziel der begünstigten
Aufnahme ist, die jüdischen Gemeinden zu stärken. Die Union Progressiver Juden
soll in das Prüfverfahren eingebunden werden.
Zum Erfolg der Verhandlungen gehört, dass es
Übergangsregelungen geben wird. Wer
seinen Aufnahmeantrag vor dem 1. Januar 2005 gestellt hat, braucht in
Härtefällen (etwa bei der Familienzusammenführung) weder Sprachkenntnisse
nachzuweisen, noch muss er seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten
können. Für diejenigen, die ihre Einwanderung vor dem 1. Juli 2001 beantragt
haben, gelten die neuen Aufnahmevoraussetzungen nicht. Andernfalls wären sie
Opfer einer bis zu fünfjährigen Bearbeitungszeit von Anträgen.
Bereits am 18. November 2005 haben die Innenminister von Bund
und Ländern die neuen Regeln in einem „Umlaufbeschluss“ auf den Weg gebracht.
Wenn alle Bundesländer die dafür nötigen Anordnungen erlassen haben, können die
deutschen Auslandsvertretungen demnächst wieder Auswanderungsanträge entgegennehmen.
De facto beginnt die jüdische Zuwanderung nach Deutschland aber erst wieder am
1. Juli 2006. Dann sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Um sie mit
Leben zu füllen, wird sich ein
Beirat gründen, dem Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge, des Zentralrats der Juden und der Union Progressiver
Juden sowie der Bundesländer angehören. Das Gremium soll das Aufnahmeverfahren vorbereiten
und Kriterien dafür erarbeiten, wann ein Härtefall vorliegt und woran genau zu
ermessen sein wird, ob ein Zuwanderungswilliger seinen Lebensunterhalt
eigenständig bestreiten kann.
Langfristig soll der Beirat das neue Aufnahmeverfahren fachlich
begleiten und die Integrationsmöglichkeiten der Länder, Kommunen und der jüdischen
Gemeinden überprüfen. Ob die jüdische Gemeinschaft die Zuwanderer auch
angemessen integrieren kann, hängt aber von der finanziellen Situation der
Gemeinden ab. Bis Ende 2006 unterstützt der Staat die Integrationsaufgaben der
Gemeinden. „Dann ist die Integrationskasse leer“, sagt Dieter Graumann, Verhandlungsführer
des Zentralrats in Sachen Zuwanderung. Für die Zeit nach 2006 gebe es bislang
lediglich Zusagen. „Von fast überlebenswichtiger Bedeutung“ sei es, dass das
Geld auch tatsächlich gezahlt wird, betont Graumann. „Gute Worte allein reichen
nicht. Wir müssen auch die Mittel haben, um den Menschen zu helfen.“
Für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist die
Zuwanderung trotz aller Probleme ein Segen. Vor der großen Einwanderungswelle Anfang
der 90er Jahre zählten die jüdischen Gemeinden gerade mal an die 30.000
Mitglieder. Seitdem kamen nach Angaben des Bundesamtes für Flüchtlinge und
Migration rund 200.000 jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion nach
Deutschland. Knapp
100.000 von ihnen wurden laut ZWST Gemeindemitglieder. Im vergangenen Jahr hat
der Anteil an Altmitgliedern die Zehn-Prozent-Marke unterschritten. Ohne Zuwanderer
hätten die Gemeinden in Deutschland heute nur noch rund 10.000 Mitglieder –
allerdings: Statistiken beweisen – wie gesagt - nichts. Aber sie können
mitunter erhellend sein.
Aus Jüdische Allgemeine Nr. 1 vom 5. Januar 2006
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