„Es ist eine altbekannte und zunehmend offensiv von Neonazis angewendete Strategie, demokratische Grundrechte zu missbrauchen, um ihre menschenfeindliche und antidemokratische Propaganda, ihren Hass und ihre Gewalt auf die Straße zu tragen", so Kramer. „Auch wenn es grundsätzlich wünschenswert ist, dem Extremismus jeglicher Couleur auf argumentativer Basis zu begegnen und grundrechtseinschränkende gesetzliche Verbote besonders im Bereich der Meinungsfreiheit nur als Ultima Ratio anzuwenden, kann es sich unsere Gesellschaft angesichts des alarmierenden Zulaufs der Rechtsextremen nicht erlauben, sich unter dem hämischen Applaus der Neonazis wie ein zahnloser Tiger durch die Manege treiben zu lassen", so der Generalsekretär.
Kramer begrüßt, dass mit der Bestätigung des Volksverhetzungsparagrafen sowohl der Politik als auch den Gerichten ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung dieser verbrecherischen Ideologie an die Hand gegeben wird. Dennoch mahnt der Generalsekretär: „Weder Politik noch Bürgergesellschaft dürfen sich jedoch auf diesem Urteil ausruhen, sondern sind aufgerufen, ihr Engagement gegen die Antidemokraten auf jeder Ebene unserer Gesellschaft unvermindert fortzusetzen und noch weiter zu verstärken, um den extremistischen, menschenfeindlichen Sumpf endlich nachhaltig auszutrocknen."
Berlin, den 18. November 2009 / 1. Kislew 5770
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