Presseerklärungen
21.01.2004
Zentralrat legt Mitarbeit in der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ nieder
„Die Neugestaltung der Gedenkstättenarbeit der sächsischen
Landesregierung ist
für den Zentralrat der Juden nicht länger hinnehmbar“, mit diesen
Worten begründete
der Gedenkstättenbeauftragte und Vizepräsident des Zentralrats der
Juden, Dr.
Salomon Korn, die Entscheidung des Direktoriums des Zentralrats,
die Mitarbeit in
der Stiftung Sächsische Gedenkstätten mit sofortiger Wirkung zu
beenden.
Das im vergangenen Jahr vom sächsischen Landtag verabschiedete
Gesetz zur Errichtung
der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ hat wichtige Fragen
unbeantwortet
gelassen. Angebote der kritischen und konstruktiven
Auseinandersetzung über die
sich abzeichnende Analogisierung und Relativierung von
NS-Verbrechen gegenüber
denen des Stalinismus und der Staatssicherheit der DDR wurden bis
zuletzt mit einem
durch die Landesregierung verordneten Neubeginn der
Gedenkstättenarbeit
vom Tisch gewischt. „Der vorliegende „Neubeginn“ birgt unter
anderem die Gefahr,
durch „Zwangsvereinigung“ der unterschiedlichen
Interessenvertreter der Opferverbände
im Stiftungsbeirat fundamentale Unterschiede zwischen den
Verbrechen der
Nationalsozialisten mit europäischer Dimension und denen der
Willkürherrschaft des
Kommunismus in Ostdeutschland mit nationaler Dimension
einzuebnen“, so Korn.
Durch die Konzeption der sächsischen Landesregierung, die auch
bundespolitische
Signalwirkung in der Gedenkstättenförderung hinsichtlich einer
Re-Nationalisierung
des Gedenkens entfaltet, wird geschichtspolitisch die Zeit nach
1945 unter dem
Stichwort „doppelte Vergangenheit“ einer „Waagschalen-Mentalität“
ausgesetzt - mit
den nationalsozialistischen Verbrechen in der einen und den
kommunistischen Verbrechen
in der anderen Waagschale. In der Konsequenz bedeutet dies die
Aufkündigung
des in der zweiten Enquetekommission des Deutschen Bundestages
1999
mühsam errungenen Konsens zur Gedenkstättenarbeit in Deutschland.
„Erinnerungskultur
in Deutschland muss immer auch europäisch verfasst sein und auf
einem
politischen und wissenschaftlichen Dialog unter Einbeziehung der
Opferverbände
beruhen“, bekräftigt Korn die Entscheidung des
Zentralrats.