Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundeskanzler,
und
dem Zentralrat der Juden in Deutschland- Körperschaft des öffentlichen Rechts -,
vertreten durch
den Präsidenten
und die Vizepräsidenten
Präambel
Im Bewusstsein der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in Deutschland, angesichts des unermesslichen Leides, das die jüdische Bevölkerung in den Jahren 1933 bis 1945 erdulden musste, geleitet von dem Wunsch, den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland zu fördern und das freundschaftliche Verhältnis zu der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu verfestigen und zu vertiefen, schließt die Bundesrepublik Deutschland mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland folgenden Vertrag:
Artikel 1
Zusammenwirken
Artikel 2
Staatsleistung
3.000.000 €,
beginnend - unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages - mit dem Haushaltsjahr 2003.
(2) Die Vertragsschließenden werden sich nach Ablauf von jeweils fünf Jahren - beginnend im Jahr 2008 - hinsichtlich einer Anpassung der Leistung nach Absatz 1 verständigen. Sie sind sich darüber einig, dass die Entwicklung der Zahl der vom Zentralrat repräsentierten Gemeindemitglieder ein wichtiges Kriterium bei der Berechnung der Leistungsanpassung darstellt.
Artikel 3
Zahlungsmodalitäten
Artikel 4
Prüfung der Verwendung der Mittel
Artikel 5
Weitere Einrichtungen des Zentralrats
Artikel 7
Vertragsanpassung
Die Vertragsschließenden sind sich bewusst, dass die Festlegung der finanziellen Leistungen dieses Vertrages auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse erfolgt. Bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse werden sich die Vertragsschließenden um eine angemessene Anpassung bemühen.
Artikel 8
Freundschaftsklausel
Die Vertragsschließenden werden etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages in freundschaftlicher Weise beseitigen.
Artikel 9
Zustimmung des Deutschen Bundestages, Inkrafttreten
(1) Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz. (2) Er tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, mit dem diesem Vertrag zugestimmt wird, in Kraft.
Berlin, den 27. Januar 2003
Für die Bundesrepublik Deutschland
.........................................................
Gerhard Schröder Bundeskanzler
Für den Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R.
.........................................................
Paul Spiegel Präsident
.........................................................
Charlotte Knobloch Vizepräsidentin
.........................................................
Dr. Michel Friedman Vizepräsident
0: Zum Seiteninhalt springen | 1: Kontakt | 2: Impressum | 3: Sitemap | 4: Schnellsuche | 5: Erweiterte Suche